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Chrizzy Azubi

Anmeldedatum: 03.06.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 28.04.2009, 08:43 Titel: Abschlussprüfung der Berfusschule |
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Hi ihr,
ich hab schon im bei Google gesucht aber leider nichts gefunden und hab mir gedacht vllt habt ihr mir Links oder vllt sogar die Antworte.
Also: Ich hab nächste Woche schriftliche Prüfungen in der Berufsschule und zwar Dienstag + Mittwoch + Donnerstag, aber nur Vormittags.
Bin ich automatisch die Nachmittage freigestellt, muss der Betrieb mich freistellen oder muss ich Urlaub nehmen.
Montag und Freitag habe ich mir Urlaub genommen.
Also die einen sagen man ist die ganze Woche automatisch freigestellt, Regelung vom Schulministerum oder so und die anderen sagen man müsste Urlaub nehmen.
Ich freue mich über Antworten.
Grüßle |
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blueeyeboyHH Betriebsrat

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Anmeldedatum: 16.10.2007 Beiträge: 1677 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 28.04.2009, 15:23 Titel: |
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Die ganze Woche wohl kaum, außer der Betrieb "schenkt" dir diese Woche. So sieht es wahrscheinlich auch bei den Prüfungen aus, aber die meisten Betriebe geben hier frei, du kannst danach eh nichts mehr leisten im Betrieb nach der Prüfung, so denken zu mindest viele Betriebe. Ich drück dir die Daumen, dass du das "geschenkt" bekommst. _________________ Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir schon zusamm´ |
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Jane Doe Substitut


Anmeldedatum: 23.01.2009 Beiträge: 176
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Verfasst am: 29.04.2009, 07:58 Titel: |
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Hab ich so gefunden und auch im Gedächtnis:
Gibt es Sonderurlaub für Prüfungsvorbereitungen?
· Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung ist für Erwachsene gesetzlich nicht geregelt.
· Lediglich die Freistellung für die Zeit der Prüfung muss gewährt werden.
· Eine Ausnahme sind Jugendliche. Sie erhalten eine Freistellung auch für den Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar voran geht (§ 10 Abs. 2 JarbSchG).
Also wenn du U18 bist dann kriegst du EINEN Tag VOR der Prüfung frei laut Jugendarbeitsschutzg., sonst kriegst du nur direkt die Zeit der Prüfung rechtlich gesehen frei. Aber du kannst ja deinen Ausbilder mal fragen ob du nach der Prüfung nochmal in den Betrieb musst.
Die ganze Woche rechtlich gesehen nicht (wozu auch?), kommt aber auf den Betrieb an, manche Ausbilder sagen "Lern lieber noch ein bissel ich geb dir frei, das kannst du daheim besser und danach feier ordentlich" aber andere sagen "Das interessiert doch mich nicht nimm dir Urlaub." |
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