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Ausbildung der Ausbilder

 
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andy84
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 09:44    Titel: Ausbildung der Ausbilder

Was haltet ihr davon? Bei mir in der Nähe wird ab ende nächsten Monats ein Intensivkurs von 9 Tagen a 10 Std. angeboten. Die Kosten liegen bei knapp 600 €. Danach darf man ausbilden.

Meint ihr damit kann man mal etwas anfangen, auch wenn sich nicht selbstständig macht? Man könnte ja als Ausbilder in mittelständigen Unternehmen fungieren. Aber da denk ich mir, das dort meist sowieso ein Meister ist und dadurch dies nicht zu tragen kommt. Was meint ihr?
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Frau Olga
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 13:19    Titel:

Hey!

Ich mache meinen AdA-Schein im August in einem zweiwöchigen Intensivkurs über Bildungsurlaub direkt bei der IHK Braunschweig. Ich finde, ein AdA-Schein kann nicht schaden. Danach hast du die offizelle Lizenz zum Ausbilden Smile Du kannst als Ausbilder oder in größeren Unternehmen in einzelnen Abteilungen als Ausbildungsbeauftragter fungieren.

Denk daran, es gibt eine Altersgrenze für die Eintragung als Ausbilder in Ausbildungsverträgen (ich glaube 24 Jahre).
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Yunalesca
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 19:18    Titel:

Muss man danach eine Prüfung absolvieren? Ansich wäre das ja echt cool!! Hätte nur weder Zeit noch die Kohle dazu.
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biara
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 20:56    Titel:

Huhu,
ist es nur hier so mit der Ausbildungsgrenze vom Alter? Ich hab meinen Meister damals mit 20 gemacht und konnte danach gleich ausbilden.
Weiß aber allerdings nicht ob das jetzt im jetzigen Berufszweig auch gilt. Vielleicht weiß das ja jemand von euch.

Grüße

biara
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TrueAngel
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 22:26    Titel:

Ich würde den Ausbilderschein auch gerne machen ... aber das muß erstmal warten Smile ... jetzt steht mein Sohn an erster Stelle ...

Aber das mit der Altersgrenze versteh ich nich so ganz
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Liebe Grüße aus Duisburg
TrueAngel

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tabtaste
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 23:09    Titel:

Also wenn es hier um die Ausbildereignungsprüfung geht, die ist meiner Information nach nicht an ein Alter gebunden.
Genauso kenne ich keine Altersbegrenzung für die Zulassung zum Ausbilder. Kann ich mir auch nicht erklären wieso es da eine Begrenzung geben sollte. Ich weiss dass mein Vater (jener ist definitiv über 25) vor ein paar Jahren seinen "Ausbilder" gemacht hat.
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TrueAngel
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BeitragVerfasst am: 05.02.2010, 00:40    Titel:

tabtaste hat Folgendes geschrieben:
Also wenn es hier um die Ausbildereignungsprüfung geht, die ist meiner Information nach nicht an ein Alter gebunden.
Genauso kenne ich keine Altersbegrenzung für die Zulassung zum Ausbilder. Kann ich mir auch nicht erklären wieso es da eine Begrenzung geben sollte. Ich weiss dass mein Vater (jener ist definitiv über 25) vor ein paar Jahren seinen "Ausbilder" gemacht hat.


Meine Ma hat letzten Sommer auch erst ihre Ausbildereignungsprüfung gemacht und die ist auch schon jenseits der 25 ... deswegen hat mich das auch etwas konfus gemacht mit der Auusage von Frau Olga
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Liebe Grüße aus Duisburg
TrueAngel

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Frau Olga
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BeitragVerfasst am: 05.02.2010, 08:24    Titel:

Am Ende des Kurses gibt es eine Prüfung, die man ablegen muss. Wie diese genau aussieht, weiß ich nicht. Meine Ausbilderin hatte mir mal erzählt, dass sie eine Art Probe-Unterrichtsstunde vor echten Azubis machen musste. Hinzu kommt ein theoretischer Teil.

Die Altersgrenze bezieht sich darauf, dass man mind. (nicht max.Wink) 24 Jahre alt sein muss, um als Ausbilder in einem Vertrag bei der IHK eingetagen werden zu können. Vielleicht bin ich da aber auch falsch informiert Question

Ich habe Glück, hab ein Stipendium bekommen, ich muss lediglich die Prüfungsgebühren selber tragen.
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tabtaste
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BeitragVerfasst am: 05.02.2010, 17:24    Titel:

Frau Olga hat Folgendes geschrieben:
Am Ende des Kurses gibt es eine Prüfung, die man ablegen muss. Wie diese genau aussieht, weiß ich nicht. Meine Ausbilderin hatte mir mal erzählt, dass sie eine Art Probe-Unterrichtsstunde vor echten Azubis machen musste. Hinzu kommt ein theoretischer Teil.


Das ist eine Art "Schauspiel". Mein Vater musste jemanden mitbringen. Dann wurde ein Gespräch nachgestellt in dem er unter Beweis stellen musste, dass er das nötige Wissen hat und zeigen kann dass er unterrichten kann.

Frau Olga hat Folgendes geschrieben:
Die Altersgrenze bezieht sich darauf, dass man mind. (nicht max.Wink) 24 Jahre alt sein muss, um als Ausbilder in einem Vertrag bei der IHK eingetagen werden zu können. Vielleicht bin ich da aber auch falsch informiert Question


Na das ergibt Sinn. Immerhin muss man selber eine abgeschlossese Berufsausbildung haben um diese Prüfung ablegen zu können.
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kb.2311
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BeitragVerfasst am: 15.03.2010, 11:53    Titel:

Hallo zusammen..
Bin jetzt ganz neu hier.
Seit dem letzten Jahr habe ich nun ausgelernt und bin Bürokauffrau und arbeite im Einkauf.
Nun habe ich eine Fortbildung zum Ausbilder begonnen, hab aber leider keinen Ahnung welche Unterweisung ich zur mündl. Prüfung machen soll. Mir fallen wirklich keine Themen ein (bekam bisher auch nur Infos für Handwerksberufe) und ich möchte mich aber schon rechtzeitig vorbereiten.

Habt Ihr einige Themen die ich so einer 15-Minuten-Unterweisung mit Leichtigkeit durchbringen könnte?

Bitte helft mir :)
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tabtaste
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BeitragVerfasst am: 15.03.2010, 17:10    Titel:

http://www.buerokauffrau-forum.de/buerokauffrau-unterweisungsthema-ada-t1569.html


viel hilft viel, hm?
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