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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 29.09.2009, 18:00    Titel:

Äh... ich muss nochmal gucken, die Dateien die ich aufm PC habe sind so.. und das Zeugnis liegt auf der Arbeit, und hab ich heute erst unterschrieben zurück bekommen, aber da war es glaub ich richtig...^^
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MissAzubi
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BeitragVerfasst am: 12.11.2009, 10:18    Titel:

Also, wie so viele andere auch, lerne ich im März 2010 aus.
Da endet mein Ausbildungsvertrag. Meine Ausbilderin meinte sie würde mich bis zum Vertragesende behalten.

Jetzt stelle ich mir die Frage, oder schon vorher, ob ihr ein Zwischenzeugnis beantragt habt?
Weil wenn man sich bewirt, braucht man ja auch ein Zeugnis. Und das normale bekommt man ja erst... am Ende oô

also wer hat schon eins beantragt?
Ist das genauso wie das Qualifizierte Abschlusszeugnis?
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 12.11.2009, 20:22    Titel:

Also du kannst dir eins beantragen, ich hatte keins.

Naja genauso ist es nicht, denn dein Azubi-Vertrag läuft noch und wie du die Prüfung ablegst ist auch noch offen, aber sonst ist eigentlich alles andere gleich. Hol dir einfach mal eins.
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 18.01.2010, 19:03    Titel:

Ein Zeugnis ohne Markel ist eigentlich gut aber du bist, wie du sagtest in der Ausbildung also noch steigerungsfähig, wenn du dir überall eine 2 bescheinigst ist dies auch gut. Wie bist du in der Schule, muss ja auch irgendwie zusammenpassen?
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 18.01.2010, 20:46    Titel:

Ich konnte mein Zeugnis auch selbst schreiben, wollte mir auch nur einsen geben, hab mich dann aber umgehört, dass es halt für das erste Zeugnis nicht so doll ist.

Noch was: Wenn du das Zwischenzeugnis auf 2 hast, kann es eigentlich gar nicht mehr schlechter werden, du kannst dir dann ja im nächsten Zeugnis eine 1 geben, so würde ich das machen.
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 18.01.2010, 21:05    Titel:

Mach das Zwischenzeugnis auf 2 und das entgültige auf 1, weil dann sieht es so aus du hast dich noch verbessert Smile
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 19.01.2010, 18:48    Titel:

Stress erst mal nicht so rum, hier ist nicht ständig jemand!

Wieso willst du das einbauen? Ich würde es weglassen, hab es bis jetzt auch nie irgendwie gelesen...
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BeitragVerfasst am: 19.01.2010, 19:16    Titel:

Das mit der Verschwiegenheit gehört sowieso zu den Anforderungen wenn du eine Stelle antrittst. Es wird also vorausgesetzt. Es wäre imo eher ungünstig so etwas noch extra zu erwähen.
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Pinu
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BeitragVerfasst am: 26.01.2010, 16:42    Titel:

blueeyeboyHH hat Folgendes geschrieben:
Mach das Zwischenzeugnis auf 2 und das entgültige auf 1, weil dann sieht es so aus du hast dich noch verbessert Smile


Ich hab dazu mal eine kleine Frage:
Ich werde ein Zwischenzeugnis bekommen und da ich bisher noch nicht die Abteilung gewechselt habe (bin seit August 2008 in der Personalabteilung) wird wohl auch nicht so viel drin stehen. Allerdings bekomme ich vor jedem Berufsschulblock einen Bewertungsbogen mit den Punkten 1-7 in verschiedenen Bereichen (Hilfsbereitschaft, Arbeitstempo, etc.) und habe dort jedesmal 7 von 7 Punkten. Mein Zwischenzeugnis wird dann wohl auch dementsprechend aussehen.
Ist es denn schlimm, wenn ich mich mit beiden Zeugnissen später bewerbe und in beiden fast das gleiche drinsteht? Im Abschlusszeugnis würden sich ja nur die Abteilungen ändern.

Ist es denn schlimm, wenn keine Steigerung zu sehen ist? Shocked
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BeitragVerfasst am: 26.01.2010, 17:15    Titel:

Du schreibst von Bewertung in Form von Noten. Das ist das einfache Arbeitszeugnis. Dann versuch doch zum Ende deiner Ausbildung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bekommen. In dem steht dann mehr als dass du nur immer 7 von 7 Pkt bekommst.
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Pinu
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BeitragVerfasst am: 26.01.2010, 17:29    Titel:

Nee, du hast mich falsch verstanden (oder ich mich falsch ausgedrückt):

Jeder Azubi kriegt bei uns so eine Bewertung, wenn er die Abteilung wechselt. Daraus wird am Ende die Bewertung für das qualifizierte Ausbildungszeugnis gezogen.
Ich hab die Abteilung aber bisher nicht gewechselt und deswegen vor jedem Berufsschulblock solch einen Bewertungsbogen um zu sehen, wie ich mich denn so verhalte in der Abteilung.

Ich bekomme ein qualifiziertes Zwischenzeugnis und ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, was auf diesem Bewertungsbogen aufbaut.

Da ich aber nun immer 7 von 7 Punkten hatte, wird im qualifizierten Zwischenzeugnis wohl das selbe stehen, wie im qualifizierten Abschlusszeugnis. Oder gibt es eine Steigerung zu "stets unserer vollsten"?
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 26.01.2010, 18:36    Titel:

Nein "stets zur vollsten" sei doch froh? Weil wenn das ZZ so gut ist kann das AZ nicht schlecher sein, denn dafür muss es dann wirklich Gründe geben Smile
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andy84
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 09:27    Titel:

Ich muss mir meins auch selbst schreiben, allerdings weiss ich nicht wie ich anfangen soll. Ich habe zum 01.08.09 den Ausbildungsplatz gewechselt... bin mit dem neuen Geschäftsführer nicht zurechgekommen... habe praktisch nur 4 Monate im neuen Betrieb wo ich auch übernommen wurde und alles bis jetzt soweit super ist. Mein Ausbildungszeugnis vom alten Platz ist für die Tonne, da dies der Geschäftsführer geschrieben hat. Meine Ausbildung hab ich mit 90 Pkt. abgeschlossen und bis auf 3 Lernfelder die ich mit 2 abschloss, alles mit 1. Wie bekomm ich eine gute Einleitung hin? Bin ratlos....
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BeitragVerfasst am: 04.02.2010, 14:14    Titel:

Jedes Zeugnis beginnt damit wer du bist, wo du bist, was du bist (welche Bereiche, welche Aufgaben etc). Das ist immer gleich.
Dann hast den Anfang.
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Ünal
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BeitragVerfasst am: 18.02.2010, 20:15    Titel:

Hallo Leute,

also, unser Azubi wir demnächst seine Ausbildung abschließen und ich darf schon einmal Vorbreitungen treffen (=Ausbildungszeugnis). Da ich auch erst vor einigen Wochen meine Ausbildung abgeschlossen habe, bin ich recht unerfahren.

Könnt ihr mal bitte drüber schauen, ob sich Formulierungs- und Grammatikfehler eingeschlichen haben?

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Ausbildungszeugnis

Herr X, geboren am X in X, wurde in der Zeit vom X bis X in unserem Unternehmen zum Kaufmann für Bürokommunikation ausgebildet. Wir sind eines der branchenführenden Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet mit einem Leistungsspektrum im Bereich der Gebäudedienstleis-tungen.

Im Verlauf seiner Ausbildung wurde Herr X in die Arbeiten der verschiedenen Bereiche unseres Betriebes eingeführt. Er durchlief folgende Sektoren und erhielt fundierte Kenntnisse zu den nachfolgend genannten Themen:

Sekretariat und Verwaltung

- Bearbeiten der Postein- und Postausgang
- Planen und Überwachen von Terminen
- Vor- und Nachbereiten von Sitzungen
- Erledigen des kaufmännischen Schriftverkehrs
- Bedienen der zentralen Telefonstelle und Erteilen von Auskünften
- Durchführen von Registraturarbeiten unter Beachtung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Materialwirtschaft und Beschaffungswesen

- Prüfen des Lagerbestands und Büromaterialbedarfs
- Einholen von Angeboten und Vergabe von Aufträgen
- Zusammenarbeit mit Lieferanten und Bearbeiten von Versandpapieren
- Ableiten von rechtlichen Ansprüchen bei Vertragsstörungen

Marketing und Vertrieb


- Beraten und Betreuen von Kunden und Interessenten
- Planen von Werbekampagnen und Kalkulieren von Kosten für Absatzmittler
- Aufbereiten und Darstellen von Daten sowie Auswerten von Markt- bzw. Absatzstatistiken

Buchhaltung und Rechnungswesen

- Buchen der Kasse
- Erstellen von Rechnungen und Gutschriften
- Erfassen von Schulden- und Forderungslisten
- Einleiten des außergerichtlichen Mahnverfahrens
- Mitwirken an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben

Personalwesen

- Mitwirken an Personalbeschaffungsmaßnahmen und Führen von Personalakten
- Ausstellen von Arbeitsverträgen unter Beachtung von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen
- Erstellen und Überwachen von Urlaubs- und Personaleinsatzplänen
- Assistieren im Bereich der Löhne und Gehälter

Herr X lernte unsere Geschäftsbereiche auf umfassende Weise kennen und eignete sich alle Fertigkeiten und Kenntnisse mit sehr gutem Erfolg an. Er hat von Anfang an seine Ausbildung mit sehr großem Interesse und starkem Engagement betrieben.

Besonderes Geschick bewies er in Informationsverarbeitung mit Microsoft Office ® Word und Excel. Seine Aufgaben übte Herr X stets pflichtbewusst zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Auch gegenüber Geschäftspartnern benahm er sich stets zuvorkommend.

Aufgrund guter schulischer Leistungen wurde Herr X durch die Industrie- und Handelskammer Darmstadt vorzeitig in die Abschlussprüfung zugelassen, die er am X erfolgreich ablegte.

Wir bedanken uns bei Herrn X für seine tolle Einsatzfreude in unserem Unternehmen. Auf seinem weiteren Lebensweg begleiten ihn unsere besten Wünsche.
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