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Viechi Trainee


Anmeldedatum: 27.02.2008 Beiträge: 76 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.11.2008, 10:53 Titel: |
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| Was ist ein vollkommener Markt? Wann liegt ein unvollkommener Markt vor? |
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 23.11.2008, 16:58 Titel: |
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Ein vollkommener Markt ist es, wenn alle Güter, die hier gehandelt werden, völlig gleich in der Art, Aufmachung und Qualität (homogen) sind.
Außerdem hat jeder Marktteilnehmer die vollständige Übersicht über den Markt und kann sofort auf Veränderungen reagieren. Der Markt ist also transparent (durchsichtig).
Käufer und Verkäufer haben keine Vorlieben für bestimmte Anbieter oder Waren. Sie richten sich bei Angebot und Nachfrage ausschließlich am Preis der Ware.
Wenn eines der oben genannten Merkmale nicht zutrifft, liegt ein unvollkommener Markt vor. |
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Viechi Trainee


Anmeldedatum: 27.02.2008 Beiträge: 76 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 23.11.2008, 19:01 Titel: |
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| Die Antwort werte ich als richtig! |
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 23.11.2008, 21:10 Titel: |
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Nennen und beschreiben Sie die Vor- und Nachteile des Zeitlohns!
Zuletzt bearbeitet von test123 am 29.11.2008, 13:52, insgesamt einmal bearbeitet |
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 25.11.2008, 09:04 Titel: |
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Bitte editieren test123, mehrfachposts sind unerwünscht.
-edit-
In den letzten Jahrzehnten hat die öffentliche Verwaltung viele neue Aufgaben übernommen und diese mit höheren Standards erfüllt, ohne dass in gleichem Maße andere Aufgaben reduziert oder ganz weggefallen sind. Deutsche Verwaltungen sind wegen ihrer Aufgabenvielfalt und Aufgabenkomplexität im internationalen Vergleich sehr kostenaufwendig und dadurch schwer zu steuern und in ihrer Effizienz zu verbessern. Die Überprüfung des Aufgabenbestandes der öffentlichen Verwaltung hat deswegen einen zentralen Stellenwert innerhalb einer ganzheitlichen Verwaltungsmodernisierung.
Zu prüfen ist zum einen,
- ob die Erledigung von bestehenden öffentlichen Aufgaben in der richtigen Art und Weise, in angemessener Intensität und Qualität sowie von der richtigen Organisationseinheit durchgeführt werden (Vollzugskritik= Wahrnehmung in der richtigen Art und Weise), zum anderen
- ob bisherige Aufgaben überhaupt noch bzw. reduziert wahrgenommen werden sollen oder von privaten Unternehmen besser und kostengünstiger erfüllt werden können (Zweckkritik= Wahrnehmung der "richtigen" Dinge).
Das Ergebnis einer Aufgabenanalyse kann sehr vielfältig sein, zu differenzieren ist dabei, ob
- die öffentliche Verwaltung eine unmittelbare Erfüllungsver-antwortung hat und voll für die Sachaufgabe verantwortlich ist (Gewährleitung, Finanzierung und Durchführung);
- die Aufgabe zwar eine öffentliche ist und bleibt (Gewährleistungsverantwortung), aber von Dritten/Privaten finanziert und /oder durchgeführt wird;
-die Aufgabe möglicherweise vollständig transferiert werden kann und aus dem Aufgabenbestand geht (materielle Privatisierung).
So können z.B. Teilbereiche der Verwaltungstätigkeiten in ein kommunales wirtschaftliches Unternehmen (Beispiel: Führung der Stadtwerke als Eigenbetrieb) übertragen werden oder es können bestimmte Leistungen "outgesourct" werden. Beim "Outsourcing" lässt die öffentliche Verwaltung Produkte, die sie bisher selbst erstellt hat, durch Dritte erbringen (Beispiele: interne EDV-Beratung, Hausmeisterleistungen, Kantine).
(Quelle ist meine Zusammenfassung) _________________
Macht ist die Fähigkeit nicht zuhören zu müssen, weil man das Sagen hat.
same precise than every year! |
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 27.11.2008, 12:02 Titel: |
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Der, etwas verspätete, Zwischenstand:
1.Viechi mit 7 richtigen Antworten
2.test123 mit 6 richtigen Antworten
3.Waylenz mit 4 richtigen Antworten
4.tinob mit 3 richtigen Antworten
Nun geht es zum Endspurt - Wünsche euch allen viel Glück... und Wissen  _________________
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 27.11.2008, 17:35 Titel: |
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Danke - Ich mach meine Zusammenfassung nicht selbst , ist fast das selbe  _________________
Macht ist die Fähigkeit nicht zuhören zu müssen, weil man das Sagen hat.
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 28.11.2008, 22:21 Titel: |
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ja toll, wenn keiner lösen kann mit eigenen worten, wie soll ich dann an punkte kommen?
ist ja wohl ein bisschen sch*piep* so das spielprinzip...  |
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 28.11.2008, 23:00 Titel: |
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Dann editier und schreibe eine neue Frage und hör auf Zeit zu schinden  _________________
Macht ist die Fähigkeit nicht zuhören zu müssen, weil man das Sagen hat.
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 29.11.2008, 13:52 Titel: |
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| Nennen und beschreiben Sie die Vor- und Nachteile des Zeitlohns! |
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 29.11.2008, 16:22 Titel: |
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Arbeitnehmer wird nach geleisteter Arbeit bezahlt die Vorteile dadurch sind zum einen:
*leichte Berechnung des Lohns (Wird nach der Zeit bezahlt)
*Schonung des AN (wird nicht dauernd benötigt)
Die Nachteile sind:
*Er wird lediglich nach der Arbeitszeit und nicht nach der gefertigten Menge bezahlt.
*Kein Anreiz auf Mehrarbeit d.H. er brauch sich nicht zu angagieren.
Das müsste dir nun aber so passen  _________________
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 29.11.2008, 17:01 Titel: |
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| Ok, bitte die nächste Frage, Waylenz. |
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Waylenz Betriebsrat


Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 313 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 30.11.2008, 04:06 Titel: |
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Nenne die verschiedenen Gesetze zur Buchführung (Ausführlich) _________________
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test123 Geschäftsleiter

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Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 758
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Verfasst am: 30.11.2008, 12:09 Titel: |
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Der wichtigste Paragraph ist erstmal § 238 aus dem Handelsgesetzbuch.
Dieser sagt aus, dass jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet ist bzw. die Lage seines Unternehmens erkenntlich zu machen.
In § 239 verpflichtet sich ein Kaufmann zur Führung von Handelsbüchern.
Zu Beginn des Handelsgewerbes und am Schluß eines jeden Geschäftsjahres muss ein Inventar aufgestellt werden mit all seinen Vermögen und seinen Schulden. Dies steht in § 240.
Damit das Inventar überhaupt erstellt werden kann, muss ja erstmal eine Inventur (Bestandsaufnahme) durchgeführt werden. Da es für manche Unternehmen unmöglich ist, diese an einem Tag zu erledigen, hat der Gesetzgeber Vereinfachungen für die Inventur festgelegt. Diese sind in § 241 festgelegt.
In § 257 verpflichtet sich ein Kaufmann, seine Unterlagen eine entsprechende Zeit aufzubewahren. Dazu gehören Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, empfangene und Kopien weggeschickter Handelsbriefe usw...
Neben dem Handelsgesetzbuch ist noch die Abgabenordnung wichtig.
Laut § 145 muss die Buchführung so geschehen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschaffen kann.
Weiter steht in § 146, dass Buchungen und weitere Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein müssen.
Der § 147 ist ähnlich wie der § 257 aus dem HGB. Zusätzlich stehen hier aber noch die Dauer der Aufbewahrungsfristen.
Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege etc. müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Handels- oder Geschäftsbriefe nur sechs Jahre.
Da du keine Anzahl erwähnt hast, denke ich, dass das ausreicht.  |
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