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Snoopy101 Praktikant

Anmeldedatum: 22.12.2009 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15.04.2010, 07:34 Titel: Fragen zu Kündigungsfristen |
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Hallo zusammen ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Regelung zur Kündigung stehen.
"Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Kann mir jemand erklären wann ich kündigen muss um am 1.6 , 1.7 oder 1.8 das unternehmen zu verlassen=? |
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Jassy0305 Sachbearbeiter

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Anmeldedatum: 18.03.2010 Beiträge: 108 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 15.04.2010, 08:11 Titel: |
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Kommt drauf an.
Hast du gerade deine Ausbildung begonnen? Dann beträgt deine Kündigungsfrist 2 Wochen. D. h., wenn du z. B. zum 01.06. kündigen willst, musst du deine Kündigung bis zum 15.05. vorlegen.
Wenn du länger als 6 Monate im Unternehmen bist, aber kürzer als 1 Jahr muss die Kündigung einen Monat vor dem gewünschten Kündigungstermin vorliegen.
Hoffe, ich habe das verständlich genug erklärt. |
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Snoopy101 Praktikant

Anmeldedatum: 22.12.2009 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15.04.2010, 08:15 Titel: |
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Nein, ich bin nicht mehr in der Ausbildung, deswegen habe ich Arbeitsvertrag ja geschrieben und ich bin 4 Jahre im Unternehmen.
Also würde für mich das mit den 6 Wochen zu treffen, aber ich verstehe das nicht im Zusammenhang mit dem Kalendarvierteljahres. |
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Jassy0305 Sachbearbeiter

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Anmeldedatum: 18.03.2010 Beiträge: 108 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 15.04.2010, 08:28 Titel: |
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Hmm ja, das klingt irgendwie schon komisch.
Würde ja bedeuten du könntest nur alle 3 Monate kündigen.
Kannst du nicht mal in der Personalabteilung nachfragen?
Ich weiß nur, dass man lt. Gesetz als Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendarmonats hat.
Ob da eine einzeltarifliche Regelung überhaupt zulässig ist, weiß ich nicht so genau. |
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Mionaid Abteilungsleiter

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Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 220 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 15.04.2010, 12:07 Titel: |
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Natürlich kann man einzelvertraglich (oder auch im Tarifvertrag) etwas anderes vereinbaren. Im Tarifvertrag gehen hierbei auch kürzere Kündigungsfristen, im Einzelvertrag nur längere und somit günstigere, schließlich schützt dich diese Frist ja auch bei Kündigungen durch den Arbeitgeber.
Das mit Kündigung zum Quartalsende ist auch gar nicht mal so unnormal, ich habe diese Angabe schon häufiger gefunden. Das derzeitige Quartal endet am 30.06. (Woanders anfangen könntest du also am 1.7.) Du musst 6 Wochen vor Ende des Quartals die Kündigung eingereicht haben. 6 Wochen vor dem 30.06. wäre der 19.05. Sicherheitshalber würde ich die Kündigung aber ein paar Tage vorher einreichen. _________________ LG,
Mionaid (Minnatsch) |
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