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Chrizzy Azubi

Anmeldedatum: 03.06.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 21.01.2010, 13:21 Titel: Kündigung |
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Hi,
ich hab deshalb jetzt schon bei Google gesucht aber bin leider nicht fündig geworden, vllt kann mir hier ja jemand helfen.
Ich bin ich seit dem 13.07.09 in meiner Firma angestellt und wollte wissen wie lange die Kündigungsfrist ist wenn mich mein Chef kündigt oder wenn ich kündigen würde. Ca. seit dem 13.01.10 sind es 6 Monate Firmenzugehörigkeit.
Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Grüße Christiane |
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ma Praktikant

Anmeldedatum: 20.01.2010 Beiträge: 13 Wohnort: Gelsenkirchen
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Verfasst am: 21.01.2010, 13:53 Titel: |
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Auszug aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)
| Zitat: | § 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. |
War eine Arbeit von 30 Sekunden bei google... |
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lunakungfu Abteilungsleiter


Anmeldedatum: 19.09.2009 Beiträge: 240 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 21.01.2010, 18:29 Titel: Re: Kündigung |
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| Chrizzy hat Folgendes geschrieben: | Hi,
ich hab deshalb jetzt schon bei Google gesucht aber bin leider nicht fündig geworden, vllt kann mir hier ja jemand helfen.
Ich bin ich seit dem 13.07.09 in meiner Firma angestellt und wollte wissen wie lange die Kündigungsfrist ist wenn mich mein Chef kündigt oder wenn ich kündigen würde. Ca. seit dem 13.01.10 sind es 6 Monate Firmenzugehörigkeit.
Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Grüße Christiane |
OK, wichtig wäre zu wissen hast Du eine Probezeit gehabt? Handelt es sich um ein befristeten Arbeitsverhältnis?
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/kuendigung-waehrend-der-probezeit-wann-rechtens-kuendigung-ohne-angabe-von-gruenden-moeglich.html _________________ Einzugestehen, dass man etwas nicht weiß, ist Wissen. “Zitat v. Konfuzius" |
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Chrizzy Azubi

Anmeldedatum: 03.06.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 27.01.2010, 13:20 Titel: |
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Naja, ich habe weder Arbeitsvertrag noch irgendwelche Abmachungen. Deshalb weis ich nicht genau ob und wie lange ich Probezeit habe. Bei uns hier in der Firma hat niemand einen Arbeitsvertag, bzw. nur die Azubine
Grüße |
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 27.01.2010, 13:33 Titel: |
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Naja, selbst die maximale Probezeit von 6 Monaten wäre mittlerweile abgelaufen.
Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen bzw. die tariflich vereinbarten wie bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde. |
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blueeyeboyHH Betriebsrat

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Anmeldedatum: 16.10.2007 Beiträge: 1613 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 27.01.2010, 19:31 Titel: |
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Wer schließt einen Arbeitsvertrag mündlich ab, irgendwie blöd... _________________ Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir schon zusamm´ |
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Muffin Substitut


Anmeldedatum: 29.06.2009 Beiträge: 148 Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 28.01.2010, 19:14 Titel: |
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| Ausbildungsverträge dürfen nicht mündlich abgeschlossen werden, soweit ich weiß?! |
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blueeyeboyHH Betriebsrat

.jpg)
Anmeldedatum: 16.10.2007 Beiträge: 1613 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 28.01.2010, 19:56 Titel: |
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§ 11 (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätenstens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen...
(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen zu unterzeichnen.
(3) Ausbildende haben den Auzubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.
BBiG
Quelle: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf _________________ Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir schon zusamm´ |
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 28.01.2010, 20:09 Titel: |
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| Chrizzy hat Folgendes geschrieben: | Naja, ich habe weder Arbeitsvertrag noch irgendwelche Abmachungen. Deshalb weis ich nicht genau ob und wie lange ich Probezeit habe. Bei uns hier in der Firma hat niemand einen Arbeitsvertag, bzw. nur die Azubine
Grüße |
Mündliche Arbeitsverträge sind in Ordnung. Auszubildende müssen einen schriftlichen Vertrag haben.
Da die Azubis in der Firma einen schriftlichen Vertrag haben, ist doch alles in Ordnung.
Chrizzy ist ja auch fest angestellt und kein Azubi mehr  |
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Chrizzy Azubi

Anmeldedatum: 03.06.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 08.02.2010, 13:42 Titel: |
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Dankeschön für die vielen Antworten und Hilfe ...
Jetzt ist es dann soweit. Ich werde wohl die Woche meine Kündigung ZUM 15.03.2010 erhalten.
Doofe Frage dazu: bedeutet dass das ich am 15.03. dass letzte mal Arbeiten werde oder am 12.03.10?
Danke schon mal im Voraus.
Grüße |
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lunakungfu Abteilungsleiter


Anmeldedatum: 19.09.2009 Beiträge: 240 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 08.02.2010, 18:53 Titel: |
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| Chrizzy hat Folgendes geschrieben: | Dankeschön für die vielen Antworten und Hilfe ...
Jetzt ist es dann soweit. Ich werde wohl die Woche meine Kündigung ZUM 15.03.2010 erhalten.
Doofe Frage dazu: bedeutet dass das ich am 15.03. dass letzte mal Arbeiten werde oder am 12.03.10?
Danke schon mal im Voraus.
Grüße |
Naja echt komisch die Firma wo Du arbeitest. Kein schriftl. Arbeitsvertrag aber eine schriftl. Kündigung
Also rechtlich gesehen ist dein letzter Arbeitstag der 15.03.  _________________ Einzugestehen, dass man etwas nicht weiß, ist Wissen. “Zitat v. Konfuzius" |
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Chrizzy Azubi

Anmeldedatum: 03.06.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 17.02.2010, 15:30 Titel: |
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| lunakungfu hat Folgendes geschrieben: | Naja echt komisch die Firma wo Du arbeitest. Kein schriftl. Arbeitsvertrag aber eine schriftl. Kündigung
Also rechtlich gesehen ist dein letzter Arbeitstag der 15.03.  |
Meine Firma macht so einige komische und seltsame Dinge. Naja, ich bin dort bald weg und bin froh drüber.
Grüße und vielen Dank |
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Meisenknödel Aushilfe

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 20
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Verfasst am: 20.04.2010, 14:56 Titel: Kündigung meines Vertages |
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Um kein neues Thema zu öffnen, schreibe ich meinen Beitrag hier hin.
Mein Ausbildungsvertag geht noch bis 31.08.2010. Ich sollte bis jetzt auch bis zu diesem Tag im Betrieb bleiben (feste Zusage meiner Chefin).
Nun sagte man mir das ich wahrscheinlich schon am Tag meiner mündlichen Abschlussprüfung gehen soll (man will mich rauswerfen (mündliche Aussage einer mir vorgesetzten Person)) obwohl man immer mit mir zufrieden war...
Geht das?
Ich weiß das meine Ausbildung bei bestandener Prüfung beendet ist, aber mein Vertrag sollte bis heute eigentlich ganz normal weiter laufen  |
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Yunalesca Bereichsleiter


Anmeldedatum: 15.03.2008 Beiträge: 316 Wohnort: Kreis Gütersloh
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Verfasst am: 20.04.2010, 18:07 Titel: |
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| Zitat: | | Um kein neues Thema zu öffnen, schreibe ich meinen Beitrag hier hin. |
SEHR GUT!!!
Soweit ich weiß endet die Ausbildung nach bestandener letzter Abschlussprüfung. Damit ist dein Vertrag dann abgelaufen. Demnach geht das dann schon, so scheiße das auch ist. _________________ Weiche nicht dem Unglück,
sondern schreite ihm noch mutiger entgegen! |
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blueeyeboyHH Betriebsrat

.jpg)
Anmeldedatum: 16.10.2007 Beiträge: 1613 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 20.04.2010, 18:46 Titel: |
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da hat Yunalesca recht.
Immer alles schriftlich geben lassen, dann hast du später nicht solche Probleme. _________________ Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir schon zusamm´ |
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