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Aleika Praktikant

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Anmeldedatum: 23.11.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.02.2010, 17:23 Titel: Nach Umzug höherer Gehalt? |
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Hi,
bin schon länger hier hab aber bis jetzt nur durchgelesen.
Ich möchte dieses Jahr mit meinem Freund zusammen ziehen, momentan bekomm ich nur Fahrtkosten erstattet da meine Familie zu viel verdient.
Jetzt meine Frage bekomm ich, wen ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin, mehr Gehalt? Ich hätte ja dan einen neuen Haushalt also müsste das neu berechnet werden oder? Meine Eltern meinen ich würde trotzdem nur Fahrkosten erstattet bekommen da ich immer noch daheim wohnen könnte.
(Ich hab vorher die Suchfunktion benutzt aber nichts gefunden und weiss auch nicht wohin das jetzt gehört)
Edit: Ich bin übrigens 18 und im 1.Lehrjahr |
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 01.02.2010, 17:39 Titel: |
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Ich versteh deine Situation leider nicht ganz.
Wirst du von deinem Arbeitgeber bezahlt oder vom Amt?
Solltest du von deinem Arbeitgeber bezahlt werden, dann verstehe ich das leider nicht ganz.
Solltest du Geld vom Amt bekommen (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe), dann könntest du eine Änderung einreichen und es würde neu geprüft werden. Gelder vom Amt haben nur nichts mit dem Gehalt zu tun.
Machst du eine duale oder eine rein schulische Ausbildung? |
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tabtaste Assistent d. Geschäftsleitung


Anmeldedatum: 20.12.2009 Beiträge: 587 Wohnort: Dorf
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Verfasst am: 01.02.2010, 18:11 Titel: |
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Ich verstehe das auch nicht ganz. Selbst nur Fahrtkosten kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt vom Amt einen Pauschalbetrag - den nennt man Aufwandsentschädigung. Aber du bist 18. Da hast du keine Ausbildung vom Amt vermittelt bekommen? Das ist doch eine normale Ausbildung wo du normales Gehalt bekommst. Das hat wie meine Vorschreiberin schon meinte nichts damit zu tun dass deine Eltern zu viel verdienen.
PS: Aleika, versuch doch mal deinen geschriebenen Text in Word rein zu kopieren. Wirst staunen was alles richtig geschrieben werden kann ^^ _________________ Wer bin ich, und wenn ja, wieviele?
-See you later, Alligator. After a While, Crocodile. Vergiss nicht zu schreiben- |
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blueeyeboyHH Betriebsrat

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Anmeldedatum: 16.10.2007 Beiträge: 1613 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 01.02.2010, 18:42 Titel: |
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Nur weil du umziehst mehr Gehalt? Nein.
Du bist in der Ausbildung und in deinem Vertrag steht
1. Jahr 600€
2. Jahr 700 €
3. Jahr 800 €
Und wer in der Ausbildung auszieht, schaffst es nur wenn die Eltern einen finanzieren, sonst geht es nämlich nicht, ok es gibt staatliche Hilfe auch aber.
@tabtaste keine Beleidigungen! _________________ Was wir alleine nicht schaffen, dass schaffen wir schon zusamm´ |
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tabtaste Assistent d. Geschäftsleitung


Anmeldedatum: 20.12.2009 Beiträge: 587 Wohnort: Dorf
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Verfasst am: 01.02.2010, 20:01 Titel: |
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off topic on @ blueeyeboyHH:
sorry, das muss jetzt raus.
Das ist keine Beleidigung gewesen. Beleidigungen sind nicht meine Abteilung. Das ist hier ein Bürokauffrau-Forum. Da kann ich doch ordentliche Grammatik verlangen.
Wie sollen die Leute einen Brief verfassen? Wenn sie sonst von keinem darauf aufmerksam gemacht werden, ich übernehm so was gern. _________________ Wer bin ich, und wenn ja, wieviele?
-See you later, Alligator. After a While, Crocodile. Vergiss nicht zu schreiben- |
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 01.02.2010, 20:11 Titel: |
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Ich denke wirklich, dass Aleika eine rein schulische Ausbildung macht und daher entweder BAB oder BAföG bezieht.
Da wird der elterliche Verdienst ja nun einmal mit berechnet und das würde auch den Fahrtgeldzuschuss erklären.
Naja, solange uns Aleika nicht aufklärt, werden wir es wohl nicht herausfinden  |
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TrueAngel Betriebsrat


Anmeldedatum: 27.03.2009 Beiträge: 1015 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 01.02.2010, 20:20 Titel: |
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| Pinu hat Folgendes geschrieben: | Ich denke wirklich, dass Aleika eine rein schulische Ausbildung macht und daher entweder BAB oder BAföG bezieht.
Da wird der elterliche Verdienst ja nun einmal mit berechnet und das würde auch den Fahrtgeldzuschuss erklären.
Naja, solange uns Aleika nicht aufklärt, werden wir es wohl nicht herausfinden  |
Das Gehalt der Eltern wird auch bei einer betrieblichen Ausbildung bei der Berechnung des BAB rangezogen ... wenn man n eigenen Hausstand hat. _________________ Liebe Grüße aus Duisburg
TrueAngel
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 01.02.2010, 20:30 Titel: |
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| TrueAngel hat Folgendes geschrieben: | | Pinu hat Folgendes geschrieben: | Ich denke wirklich, dass Aleika eine rein schulische Ausbildung macht und daher entweder BAB oder BAföG bezieht.
Da wird der elterliche Verdienst ja nun einmal mit berechnet und das würde auch den Fahrtgeldzuschuss erklären.
Naja, solange uns Aleika nicht aufklärt, werden wir es wohl nicht herausfinden  |
Das Gehalt der Eltern wird auch bei einer betrieblichen Ausbildung bei der Berechnung des BAB rangezogen ... wenn man n eigenen Hausstand hat. |
Ich hab nie das Gegenteil behauptet
Jedoch bekommt Aleika wohl nur Fahrtkosten erstattet und nichts anderes (so wie es sich liest) und daher gehe ich davon aus, dass sie kein betriebliches Gehalt bekommt.
Bei mir wird im Übrigen das Gehalt meiner Eltern nicht mit ins BAB reingerechnet, aber ich bin da auch ne Ausnahme  |
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Aleika Praktikant

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Anmeldedatum: 23.11.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 02.02.2010, 00:23 Titel: |
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| Ich mache eine betriebliche Ausbildung, die Firma gehoert dem Arbeitsamt und die Loehne kommen auch vom Amt. Ich bin Legastheniker und schreibe mit dem I-Phone. Und ja ich bekomme nur Fahrkosten erstattet. |
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TrueAngel Betriebsrat


Anmeldedatum: 27.03.2009 Beiträge: 1015 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 02.02.2010, 00:39 Titel: |
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| Pinu hat Folgendes geschrieben: | | TrueAngel hat Folgendes geschrieben: | | Pinu hat Folgendes geschrieben: | Ich denke wirklich, dass Aleika eine rein schulische Ausbildung macht und daher entweder BAB oder BAföG bezieht.
Da wird der elterliche Verdienst ja nun einmal mit berechnet und das würde auch den Fahrtgeldzuschuss erklären.
Naja, solange uns Aleika nicht aufklärt, werden wir es wohl nicht herausfinden  |
Das Gehalt der Eltern wird auch bei einer betrieblichen Ausbildung bei der Berechnung des BAB rangezogen ... wenn man n eigenen Hausstand hat. |
Ich hab nie das Gegenteil behauptet
Ich hab ja auch nüscht gesagt das es so ist, hatte nur meine Meinung dazu geäußert
Jedoch bekommt Aleika wohl nur Fahrtkosten erstattet und nichts anderes (so wie es sich liest) und daher gehe ich davon aus, dass sie kein betriebliches Gehalt bekommt.
Bei mir wird im Übrigen das Gehalt meiner Eltern nicht mit ins BAB reingerechnet, aber ich bin da auch ne Ausnahme  |
Bei mir wurden meine Ellis auch außen vorgelassen bei der Berechnung ... aber auch nur weil ich da n bissel Stunk gemacht hab als die das machen wollten _________________ Liebe Grüße aus Duisburg
TrueAngel
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lunakungfu Abteilungsleiter


Anmeldedatum: 19.09.2009 Beiträge: 240 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 02.02.2010, 12:28 Titel: |
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| Aleika hat Folgendes geschrieben: | | Ich mache eine betriebliche Ausbildung, die Firma gehoert dem Arbeitsamt und die Loehne kommen auch vom Amt. Ich bin Legastheniker und schreibe mit dem I-Phone. Und ja ich bekomme nur Fahrkosten erstattet. |
...die Firma gehört dem Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit)...
wie jetzt die haben 'ne Firma???
Naja egal, also soweit ich verstanden habe es gibt nur Fahrkosten, Stütze für dein Lebensunterhalt gibt es nicht, Eltern verdienen zu viel...
1. Lösung Bundesagentur für Arbeit fragen was sich bei einem Umzug ändert.
2. Lösung Beratungsstellen: ALZ - Arbeitslosenzentrum, Caritas...
 _________________ Einzugestehen, dass man etwas nicht weiß, ist Wissen. “Zitat v. Konfuzius" |
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Aleika Praktikant

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Anmeldedatum: 23.11.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.02.2010, 15:29 Titel: |
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| lunakungfu hat Folgendes geschrieben: |
wie jetzt die haben 'ne Firma???
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Es ist eine Schule + Übungsfirma, die über die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Wer bleibt und wer gekündigt wird entscheidet auch die Bundesagentur.
Die Ausbildung wird aber als betriebliche Ausbildung anerkannt.
Die Firma gibt es bis jetzt in Aschaffenburg und Schweinfurt. http://www.gbf-net.de/ |
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Pinu Azubi

Anmeldedatum: 14.01.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: 03.02.2010, 18:04 Titel: |
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Achso, na so etwas kannte ich wirklich nicht.
In dem Fall würde ich wirklich einmal bei der Bundesagentur für Arbeit anfragen, ob sich dein Anspruch mit einem Umzug verändern würde.
Normalerweise ist es aber so, dass sich bei einem Umzug nichts ändert, solange du die Möglichkeit hättest weiterhin zu Hause zu wohnen und deine Eltern zu viel verdienen und dich somit unterstützen könnten.
Aber wie es nun in dem speziellen Fall ist.. da hilft nur nachfragen  |
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