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Rewe Hausaufgabe

 
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cima79
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BeitragVerfasst am: 15.02.2009, 22:24    Titel: Rewe Hausaufgabe

Hallo Vielleicht kann mir hier einer auf die Sprünge helfen, folgende Aufgabe wurde gesellt
Die Baustoffgroßhandlung Stern OHG hat einen LKW zum Preis von 132000€ netto plus UST angeschafft. Der LKW wurde mit einer Werbeaufschrift für das Unternehmen versehen die 8000€ plus UST ausmachte. Die beiden Rechnungen sind noch nicht beglichen. Die Zulassungsgebühren werden mit 150€ die Nummernschilder mit 50€ plus UST bar bezahlt.
1)Ermitteln Sie die Anschaffungskosten für den LKW
2) Warum zählen die Zulassungskosten , nicht aber die KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung?
3) Buchen Sie die Anschaffungskosten des LKW´s
Konten: Fuhrpark, Vorsteuer, Kasse, Verbindlichkeiten a. LL.
4) Wie hoch wären die Anschaffungskosten wenn unser Lieferer 2% Skonto gewährt hätte?

So, und ich habe die ganze Abschreibung noch nicht begriffen wie gehe ich logisch an die Sache ran?

LG Doris
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cima79
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BeitragVerfasst am: 15.02.2009, 22:34    Titel:

So, bei
1) wäre ich für 166600€

LKW 132000 + UST(VST) 25080
= 157080

Werbung 9520€
Werbung 8000 + UST(VST) 1520

Wann rechne ich wo Skonto ab (aufg4) eigentlich doch nur vom lkw also den 157080, oder muß ich auch da die steuer aussen vorlassen und nehme nur die 132000 ?

2) KFZ Steer und Vers. sind laufende Kosten und keine Anschaffungskosten.

bei den konten bin ich noch nicht, möchte erstmal wissen ob mein gedankengänge stimmen oder ob ich da völlig auf dem Holzweg bin.

LG Doris
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Lysiaris
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BeitragVerfasst am: 16.02.2009, 23:32    Titel:

quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/anschaffungskosten-und-anschaffungsnebenkosten/anschaffungskosten-und-anschaffungsnebenkosten.htm

zu den anschaffungskosten:
Die Anschaffungskosten umfassen alle tatsächlich angefallenen Ausgaben, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt:

Anschaffungspreis (rechnungsbetrag brutto)
- Rabatte und Skonti (reihenfolge beachten erst -rabatt dann -skonto)
+ Anschaffungsnebenkosten
= Anschaffungskosten

Anschaffungsnebenkosten:
Dazu zählen sämtliche Aufwendungen, die dem Käufer notwendigerweise im Zusammenhang mit dem Kauf des Gegenstandes bis zu dessen Inbetriebnahme entstehen, außer dem Einkaufspreis. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören z.B.: Transportkosten, Provisionen, Aufstellungskosten, Verzollungskosten, Zulassungskosten u.a.

joah, mit eigenen worten hätt ich´s nur umständlicher erklärt. Wink
vielleicht hilfts dir schon a bissle Smile lg
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cima79
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BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 15:38    Titel:

erstmal danke das hilft mir schon weiter, wo rechne ich skonto ab-vom bruttopreis des lkw(also inkl werbung)

bekommen die zulassungsgebühren auch ust draufgerechnet?, glaube wenn ich das weiß, kann ich die aufgabe lösen

LG Doris
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 17:39    Titel:

Du rechnest Skonto vom LKW (ohne Werbung)

Wenn aber der Lieferer aber die Werbung auch liefert hat, kommt da wahrscheinlich auch Skonto.

Ich würde nur auf LKW Skonto ziehen vom Bruttopreis.

Gebühren unterliegen keiner USt.
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 17:54    Titel:

1)Ermitteln Sie die Anschaffungskosten für den LKW
LKW: 13.200,00 €
+Vst:2.508,00 €
+Zulassung: 150,00 €
+ Schilder: 50,00 €
+Schilder Vst:9,50 €
= Anschaffungskosten 15.917,50 €

2) Warum zählen die Zulassungskosten , nicht aber die KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung?
Gehören zu den laufenen Kosten

3) Buchen Sie die Anschaffungskosten des LKW´s
Konten: Fuhrpark, Vorsteuer, Kasse, Verbindlichkeiten a. LL.
Fuhrpark 13.400,00 €; Vst 2.517,50 € an Kasse 209,50 € + Verb. aLL 15.708,00 €

4) Wie hoch wären die Anschaffungskosten wenn unser Lieferer 2% Skonto gewährt hätte?
LKW: 12.936,00 €
+ Vst: 2.457,84 €
+ Zulassung: 150,00 €
+ Schilder: 50,00 €
+ Schilder Vst: 9,50 €
= Anschaffungskosten: 15.603,34 €


Die Werbung gehört nicht zu den Anschaffungskosten.
Werbung 8.000,00€; Vst 1.520,00 € an Verb. aLL. 9.520,00 €
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cima79
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BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 20:28    Titel:

warum gehört die werbung nicht dazu? weil sie nicht zwingend erforderlich ist um den gegenstand zu nutzen oder warum?
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blueeyeboyHH
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BeitragVerfasst am: 18.02.2009, 18:39    Titel:

richtig.
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