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Eselchen Praktikant

Anmeldedatum: 26.11.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 12.01.2010, 17:57 Titel: Vertr. endet vor mündl. Prüfung, trotzdem weiter arbeiten? |
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Hallo,
ich glaube mir schon ziemlich sicher zu sein, weil mich aber nochmals von euch eine kleine Absicherung holen....
Mein Vertrag endet zum 31.01.2010 und vermutlich wird meine mündliche Prüfung erst danach stattfinden, da ich hier in Berlin noch nicht einmal das Ergebnis meiner schriftlichen Prüfung habe.
Muss ich die Zeit zwischen dem eigentlichen Ausbildungsende laut Vertrag und der mündlichen Prüfung trotzdem noch im Betrieb arbeiten? Ich werde nicht übernommen und wäre mit Bestehen der Prüfung sowieso nicht mehr dort.
Soweit ich weiß muss ich ja in der Zwischenzeit vermutlich nicht mehr in den betrieb, habe aber ebenso keinen Anspruch mehr auf meine Ausbildungsvergütung.... Wäre lieb, wenn ihr mir bestätigen bzw. nicht bestätigen könntet das es so ist. Und falls jemand den passenden Paragrafen zur Hand hätte, wäre das geradezu fantastisch.
Vielen Dank schon einmal.  |
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lunakungfu Abteilungsleiter


Anmeldedatum: 19.09.2009 Beiträge: 240 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 12.01.2010, 21:31 Titel: |
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jeb, Jemand der auf § steht
§ 21 BBiG (BerBiRefG) Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
mehr?
http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf
 _________________ Einzugestehen, dass man etwas nicht weiß, ist Wissen. “Zitat v. Konfuzius" |
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Eselchen Praktikant

Anmeldedatum: 26.11.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 13.01.2010, 13:18 Titel: Also ab nach Hause? |
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Hi,
danke für die fixe Antwort, die meine Paragrafensucht auch noch befriedigt
Ich sehe das also richtig?!? Ab dem 01.02.2010 bin ich "frei", oder? Bin mir noch nicht so sicher wegen Abschnitt 1.... Was ist denn die letzte "Stufe"? Geht es da um die Ausbildungsjahre?
Danke dir nochmal |
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BenNebbich Aushilfe

Anmeldedatum: 01.12.2009 Beiträge: 23 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 13.01.2010, 14:18 Titel: |
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Hallo,
in Deinem Fall tritt das Ausbildungsende mit Vertragsablauf ein. So wie es in dem zitierten Gesetz steht.
Ben |
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Eselchen Praktikant

Anmeldedatum: 26.11.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 13.01.2010, 14:26 Titel: Sehr gut.... |
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Fantastisch und nochmals lieben Dank  |
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