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WiSo Prüfung Sommer 2010
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Sylvie
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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 07:33    Titel:

Ich bezweifle, dass die rausfällt.
Aber ich denke mal werden die da beide Antworten gelten lassen.
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Nani77
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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 07:38    Titel:

hehe, soll mir auch recht sein, kommt für mich auf das selbe raus! *g*

Wink
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dominomg
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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 21:40    Titel:

Raus nehmen werden die die Aufgabe bestimmt nicht. Und ich gehe nicht davon aus das beide Antworten als richtig gewertet werden. Da bei einem Kauf auf Abruf jede Teilmengenlieferung bezahlt werden muss und nicht die komplette Bestellung,somit also Besitzer und nicht Eigentümer.
Was soll´s habe die Aufgabe auch falsch.
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Sylvie
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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 22:02    Titel:

dominomg hat Folgendes geschrieben:
Raus nehmen werden die die Aufgabe bestimmt nicht. Und ich gehe nicht davon aus das beide Antworten als richtig gewertet werden. Da bei einem Kauf auf Abruf jede Teilmengenlieferung bezahlt werden muss und nicht die komplette Bestellung,somit also Besitzer und nicht Eigentümer.
Was soll´s habe die Aufgabe auch falsch.


och NÖ... ich erkläre das jetzt nicht nochmal!
Man kann auch auf Abruf kaufen und gleich komplett zahlen...
Und da in der Aufgabe nicht steht ob bezahlt wurde, oder ob nicht, werden die beide Antworten gelten lassen MÜSSEN!
... --- das war die Kurzfassung---...
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dominomg
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BeitragVerfasst am: 20.05.2010, 22:43    Titel:

Klar kann man. Da geb ich dir recht. Die Aufgabe ist recht schwammig,jeder interpretiert es halt anders. Man kann alles extra vereinbaren.Aber wenn dort nichts angegeben ist gilt gelten die Bedingungen eines Kreditskauf.Anbei nochmal die Definition:
Nach der Bestimmung der Lieferzeit:
Kauf auf Abruf:Der Zeitpunkt der Lieferung ist in das Ermessen des Lieferers gestellt. Er ruft die Ware ab.
Nach der Bestimmung der Zahlungszeit:
Ziel-Kreditkauf:Die Zahlung ist einige Zeit nach der Lieferung zu leisten.
In diesem Fall 30 Tage nach erhalt jeder Teillieferung.
Naja,werden ja sehen ob beides gelten wird.Wenn ja,super hab ich ein paar Punkte mehr Smile

EDIT: Der Käufer hat Zug um Zug mit der Lieferung zu leisten !!!
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Sylvie
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BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 05:29    Titel:

dominomg hat Folgendes geschrieben:
Klar kann man. Da geb ich dir recht. Die Aufgabe ist recht schwammig,jeder interpretiert es halt anders. Man kann alles extra vereinbaren.Aber wenn dort nichts angegeben ist gilt gelten die Bedingungen eines Kreditskauf.Anbei nochmal die Definition:
Nach der Bestimmung der Lieferzeit:
Kauf auf Abruf:Der Zeitpunkt der Lieferung ist in das Ermessen des Lieferers gestellt. Er ruft die Ware ab.
Nach der Bestimmung der Zahlungszeit:
Ziel-Kreditkauf:Die Zahlung ist einige Zeit nach der Lieferung zu leisten.
In diesem Fall 30 Tage nach erhalt jeder Teillieferung.
Naja,werden ja sehen ob beides gelten wird.Wenn ja,super hab ich ein paar Punkte mehr Smile

EDIT: Der Käufer hat Zug um Zug mit der Lieferung zu leisten !!!


Wo steht das? Und von einen Zielkreditkauf war nie die Rede ...
Selbst unser BWL Lehrer sagt das das beide Antworten richtig sind.
Und da er im Prüfungsausschuss ist, gehe ich mal stark davon aus, das er weiss wovon er redet Wink
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Rinni83
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BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 07:10    Titel:

Genau diese Pünktchen würden eine 3 bedeuten Very Happy Hab im Moement 66 Punkte und ab 67 gibts die 3 *bet* ....
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dominomg
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BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 13:22    Titel:

Da stand doch Zahlungsziel 30 Tage. Also ein Zielkauf.
Drück dir die Daumen Rinni.
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tabtaste
Assistent d. Geschäftsleitung
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BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 14:46    Titel:

Zahlungsziel = Zielkauf?
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Wer bin ich, und wenn ja, wieviele?
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dominomg
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BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 20:09    Titel:

tabtaste hat Folgendes geschrieben:
Zahlungsziel = Zielkauf?


jo,so ist es..siehe etwas weiter oben die definition.
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Sylvie
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Beiträge: 390

BeitragVerfasst am: 21.05.2010, 20:12    Titel:

dominomg hat Folgendes geschrieben:
Da stand doch Zahlungsziel 30 Tage. Also ein Zielkauf.
Drück dir die Daumen Rinni.


Genau, Zahlungsziel 30 Tage! Da steht nicht Zahlungsziel je Lieferung 30 Tage... Und 30 Tage ab dem 5.1. sind nach Adam Riese der 5.2.!

Und aus dem Zahlungsziel geht nicht hervor, ob vereinbart wurde, das die Ware als Teillieferungen bezahlt wird.
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BlackIvory
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BeitragVerfasst am: 22.05.2010, 01:01    Titel:

Fast jeder Kauf, bei dem man eine Rechnung bekommt, ist ein Zielkauf (außer Vorkasse)! Kauf auf Ziel = Ware bekommen, später bezahlen! Das Gesetz sieht hierfür automatisch 30 Tage vor, wenn nichts anderes vereinbart wurde! Ein Zahlungsziel besteht daher immer (auch bei Vorkasse wird man eine Ware nicht ewig zurückhalten, wenn es auch andere Abnehmer gäbe)! Aber nicht jeder Zielkauf ist ein Kauf auf Abruf! Das Unternehmen wäre auch ganz schön blöd, wenn es auf Verzugszinsen, in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszins, verzichten würde! Nach 30 Tagen befindet sich der Schuldner (Käufer) dann im Verzug und dieser Anspruch könnte geltend gemacht werden! Klar gibt man da erst mal eine Nachfrist, aber das Zahlungsziel wurde ja auch "vereinbart"! Also mehr als 2 Mahnungen würde das Unternehmen von mir nicht kriegen! Das wäre sonst auch überhaupt nicht realitätsnah! Der Eigentumsvorbehalt kann zwar erahnen lassen, dass Teilzahlungen vereinbart worden sind (da würde ich den nämlich immer empfehlen), aber wie Sylvie schon sagte, wissen wir es nicht! Und da dieser Punkt für die Entscheidungsfindung nun mal unumgänglich ist, müssen verdammt noch mal, beide Lösungen akzeptiert werden!!! Very Happy
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sunny24
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BeitragVerfasst am: 22.05.2010, 01:15    Titel:

BlackIvory hat Folgendes geschrieben:
Fast jeder Kauf, bei dem man eine Rechnung bekommt, ist ein Zielkauf (außer Vorkasse)! Kauf auf Ziel = Ware bekommen, später bezahlen! Das Gesetz sieht hierfür automatisch 30 Tage vor, wenn nichts anderes vereinbart wurde! Ein Zahlungsziel besteht daher immer (auch bei Vorkasse wird man eine Ware nicht ewig zurückhalten, wenn es auch andere Abnehmer gäbe)! Aber nicht jeder Zielkauf ist ein Kauf auf Abruf! Das Unternehmen wäre auch ganz schön blöd, wenn es auf Verzugszinsen, in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszins, verzichten würde! Nach 30 Tagen befindet sich der Schuldner (Käufer) dann im Verzug und dieser Anspruch könnte geltend gemacht werden! Klar gibt man da erst mal eine Nachfrist, aber das Zahlungsziel wurde ja auch "vereinbart"! Also mehr als 2 Mahnungen würde das Unternehmen von mir nicht kriegen! Das wäre sonst auch überhaupt nicht realitätsnah! Der Eigentumsvorbehalt kann zwar erahnen lassen, dass Teilzahlungen vereinbart worden sind (da würde ich den nämlich immer empfehlen), aber wie Sylvie schon sagte, wissen wir es nicht! Und da dieser Punkt für die Entscheidungsfindung nun mal unumgänglich ist, müssen verdammt noch mal, beide Lösungen akzeptiert werden!!! Very Happy


Seh ich auch so. Die Frage bzw die Beschreibung war einfach nich genau genug.
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Sylvie
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Beiträge: 390

BeitragVerfasst am: 22.05.2010, 07:34    Titel:

BlackIvory hat Folgendes geschrieben:
Der Eigentumsvorbehalt kann zwar erahnen lassen, dass Teilzahlungen vereinbart worden sind...

... diesen habe ich zB auf die 30 Tage bezogen. An Teillieferungen hatte ich gar nicht gedacht...
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BlackIvory
Azubi
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BeitragVerfasst am: 22.05.2010, 08:50    Titel:

Sylvie hat Folgendes geschrieben:
BlackIvory hat Folgendes geschrieben:
Der Eigentumsvorbehalt kann zwar erahnen lassen, dass Teilzahlungen vereinbart worden sind...

... diesen habe ich zB auf die 30 Tage bezogen. An Teillieferungen hatte ich gar nicht gedacht...


Ja, so habe ich auch überhaupt nicht gedacht! Ich habe die 1 genommen! Aber es sollte auch jedem beim Ankreuzen klar gewesen sein, dass wir ja gar nicht wussten, ob schon bezahlt wurde!
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